AGBs Fitness Liebich
1. Ausschließliche Geltung
Es gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen in der jeweils gültigen Form. Unsere aushängende Hausordnung, ist Bestandteil des Mitgliedsvertrages.
2. Beiträge
Die jeweiligen Mitgliedsbeiträge werden am 1. eines jeden Monats im Voraus fällig und per Lastschrift eingezogen. Das SEPA-Basis- Lastschriftmandat erhalten Sie durch uns. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird der Mitgliedsbeitrag entsprechend angepasst.
3. Zahlungsverzug
Die durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten (z.B. Rücklastschrift, Mahngebühren) trägt das Mitglied. Kommt ein Mitglied mit mindestens zwei Monatszahlungen in Verzug, werden die Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit in einer Summe sofort zur Zahlung fällig. Im Falle einer Rücklast wird dem Mitglied eine Check-In-Sperre bis zum Zahlungseingang gesetzt.
4. Leistungseinschränkung / Renovierung
Können die vertraglichen Leistungen von Fitness Liebich aus nicht zu vertretenden Gründen – z.B. Wegen kurzfristiger Schließzeiten oder aus Gründen höherer Gewalt o. ä. – nicht erbracht werden, steht dem Mitglied kein Schadensersatzanspruch gegen Fitness Liebich zu. Das Mitglied hat jedoch das Recht, die Ausfallzeiten nach Ablauf der Vertragsdauer nachzuholen.
5. Haftungsumfang
Bei Unfällen und Sachschäden haftet Fitness Liebich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Fitness Liebich haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Umkleideschränken keine Wertgegenstände zu deponieren sind. Im Übrigen sind die mitgebrachten Sachen in den Garderobeschränken unter Verschluss zu halten. Für den Verlust von Wertgegenständen übernimmt Fitness Liebich keine Haftung. Sachbeschädigungen innerhalb der Anlage von Fitness Liebich werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Hierzu gehören auch Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Einrichtung entstehen Verursacherprinzip).
6. Dauer der Vertragsbedingungen
Die Mitgliedschaft kann ordentlich für beide Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt werden (es zählt der Eingang bei Fitness Liebich bzw. der Einlieferungsschein des Postzustellers). Wird die Mitgliedschaft nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
7. Außerordentliches Kündigungsrecht
Die Mitgliedschaft kann aus gesundheitlichen Gründen unter Vorlage eines begründeten ärztlichen Attestes, aus dem die dauerhafte Sportuntauglichkeit hervorgeht, schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung tritt zum Ende des laufenden Monats in Kraft, in dem das Attest bei der Fitness Liebich eingeht. Bei außerordentlicher Kündigung vor Ablauf der ersten Vertragslaufzeit gilt rückwirkend der Beitrag für die kürzere Laufzeit.
8. Verhinderung
Bei – durch ein begründendes ärztliches Attest – nachgewiesener längerer Krankheit (mindestens 4 Wochen) oder Schwangerschaft (rückwirkende Nachweise können nicht akzeptiert werden) kann die Mitgliedschaft im gegenseitigen Einvernehmen ruhen. In diesem Falle verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Das ärztliche Attest ist zu befristen, anderenfalls ist nach 6 Monaten ein weiteres Attest vorzulegen. Wird die Krankheit/Ruhezeit länger als die verbleibende Vertragslaufzeit attestiert besteht für Fitness Liebich ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Falle tritt Nr. 7 letzter Satz in Kraft.
9. Nachfolgeklausel
Dieser Vertrag bleibt auch gegenüber unseren etwaigen Rechtsnachfolgern wirksam, sofern die Leistungspflichten gegenüber dem Mitglied nicht beeinträchtigt werden und das Mitglied den Vertrag nicht 90 Tage nach Bekanntgabe des Inhaberwechsels durch Aushang in unseren Geschäftsräumen schriftlich kündigt.
10. Anschriftsänderung
Anschriftsänderungen, bei Bankeinzug auch Kontoänderungen, sind Fitness Liebich unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die aufgrund von nicht bekannt gegebenen Änderungen anfallen, gehen zu Lasten des Mitglieds.
11. Sonderrabatte
Fitness Liebich behält sich vor, Sonderrabatte (Schüler, Studenten, Azubis, Bundesfreiwilligendienst-Leistende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr) auf den Normaltarif umzustellen, wenn der Grund für den Sonderrabatt weggefallen ist. Schüler, Studenten, Azubis, Bundesfreiwilligendienst-Leistende und Personen im freiwilligen sozialen Jahr erhalten den Sonderrabatt bis einschließlich zum vollendeten 25. Lebensjahr und sind dazu verpflichtet, pro Schuljahr, Studenten semesterweise, einen Nachweis zu erbringen (Schulbescheinigung, Schülerausweis, Studentenausweis …), ob die weitere Gewährung des Sonderrabattes noch gerechtfertigt ist (spätestens 4 Wochen vor Ablauf), andernfalls erlischt der Sonderrabatt automatisch. Eine Rückerstattung bei später eingereichten Nachweisen kann nicht erfolgen.
12. Übertragung der Mitgliedschaft
Eine Übertragung der Mitgliedschaft oder die Weitergabe des Transponderarmbands an eine dritte Person ist nicht gestattet.
13. Urheberrechte
Bild-, Audio- und Videorechte behält sich Fitness Liebich vor.
14. Datenschutz
Siehe unsere separate Datenschutzerklärung, an unserer Infotafel.
15. Schriftform
Die Vertragsparteien vereinbaren Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden keine getroffen.
16. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten der Sitz von Fitness Liebich.
17. Salvatorische Klausel
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die ungültige Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die der gewollten Regelung am nächsten kommt.